Die Menschenrechte werden verankert
Am 10. Dezember 1948 – also vor 70 Jahren – verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Seitdem erinnert der Internationale Tag der Menschenrechte jährlich am 10. Dezember an die Verabschiedung dieses ersten globalen Menschenrechtsdokuments. Kurz nach Ende des zweiten Weltkriegs einigten sich die Vereinten Nationen auf einen Katalog von Grundrechten, der gleichermaßen für alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, politischer Überzeugung oder Religion – gelten sollte. Allerdings dauerte es weitere 18 Jahre, bis die Menschenrechte wirklich „erwachsen“ wurden und 1966 mit dem UN-Sozialpakt und dem UN-Zivilpakt die Grundsätze in ein völkerrechtlich verbindliches Menschenrechtsabkommen auf globaler Ebene überführt werden konnten.
Weithin bekannt sind dabei die im Zivilpakt formulierten bürgerlichen und politischen Rechte wie z.B. die Meinungs- oder die Religionsfreiheit. Eher unbekannt sind dagegen die im Sozialpakt formulierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte).
Wirtschaftliche Rechte
Recht auf Arbeit, Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, Gewerkschaftsfreiheit
Soziale Rechte
Schutz der Familie, Mutterschutz, Schutz von Kindern und Jugendlichen, Rechte auf soziale Sicherheit, angemessenen Lebensstandard, Ernährung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit, Wasser, Sanitärversorgung
Kulturelle Rechte
Recht auf Bildung, Teilnahme am kulturellen Leben und Schutz des geistigen Eigentums
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass in den Industrienationen die bürgerlichen und politischen Rechte oftmals als einzig „echte“ Rechte wahrgenommen werden. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nehmen wir eher als selbstverständlich wahr. Nimmt man jedoch Länder in den Blick, in denen Armut, Hunger oder Vertreibung präsenter sind, wird einem bewusst, wie wichtig es ist, sich für eben diese WSK-Rechte einzusetzen.
Aktionswoche „Münchner Tage der Menschenrechte“ 2018
In Erinnerung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und nach einem erfolreichen „Münchner Tag der Menschenrechte“ im Jahr 2016 sowie einer bereits 10-tägigen Aktionswoche im Dezember 2017 finden nun im Jubiläumsjahr ein drittes Mal die Münchner Tage der Menschenrechte statt. Gemeinsam planen Gruppen aus allen gesellschaftlichen Bereichen Aktionen verschiedener Formate und Themen, um ihre Arbeit für Menschenrechte in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit zu stellen: Das Angebot reicht von Hörstationen, Radiosendungen, Kinderprogramm, Ausstellungen, Workshops, Vorträgen, Filmen bis hin zu Straßenaktionen.
Gemeinsam zeigen wir, wer sich wie für Menschenrechte einsetzt und was es noch zu tun gibt.